Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative
„Gerichtliche Kontrolle von Notrecht stärken (Notrechtsinitiative)“
Gerade das aktuelle CS-Debakel und die erneute lockere Anwendung von Notrecht zeigen deutlich auf, wie wichtig eine Kontrolle und gerichtliche Überprüfung von Notrechtsverordnungen sind.
Nach heutiger Rechtslage können einzelne Privatpersonen nur kantonale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechten. Bei nationalen Notverordnungen ist dies nicht möglich, womit stets ein konkreter Einzelfall abgewartet werden muss, um die Rechtmässigkeit bundesrätlichen Notrechts gerichtlich klären zu lassen – wobei auch dann mühsam über mehrere Instanzen prozessiert werden muss. Daraus folgt, dass Grundsatzurteile häufig erst mit zwei Jahren Verspätung ergehen – also dann, wenn allfällige Schäden des Öfteren bereits eingetreten sind! Und weil Notrecht sofort in Kraft tritt und nicht dem Referendum untersteht, kann auch nicht auf die Stimmbürger verwiesen werden, welche sich politisch zur Wehr setzen könnten. Vielmehr sind es in Notrechtszeiten primär die Gerichte, die einen Machtmissbrauch der Regierung wirksam stoppen können. Und genau hier setzt nun die Notrechtsinitiative an: Sie verlangt, dass nationale Notverordnungen und Notverfügungen mit Beschwerde unmittelbar vor Bundesgericht angefochten werden können, wobei das Bundesgericht in aller Regel innert drei Monaten zu entscheiden hat. Eine Standesinitiative aus dem grössten Schweizer Kanton soll dabei den nötigen Druck auf Bundesbern ausüben, damit diese überfällige Änderung endlich vorgenommen wird.
Auch wenn die Initiative kantonal ist, so ist sie vielleicht aktueller denn je. Deshalb unterstützen wir, auch im Sinne und zur Bewahrung unserer direkten Demokratie, diese Notrechts-Initiative aus dem Kanton Zürich und bitten darum auf diese Initiative Aufmerksam zu machen und den den Bogen, falls Ihr dies noch nicht getan habt und in Zürich stimmberechtigt seid zu unterschreiben.
Die Unterschriftenbögen mit sämtlichen Infos zur Notrechtsinitiative können hier heruntergeladen werden