Sensationelle Wendung im Nord Stream Drama: Putin war es doch! Oder jedenfalls wird uns das so erzählt. Wer hätte das gedacht? Außerdem: In Frankreich und Israel brennt die Luft – die Massen demonstrieren. Und Deutschland schnarcht nach einem Tag Warnstreik ruhig weiter, während der Querdenker Michael Ballweg offenbar in Stammheim endgelagert werden soll und andere Kritiker mit Diffamierungen überzogen werden. Und was gibt’s Neues von Julian Assange? Über all das und mehr berichten Robert Fleischer, Dirk Pohlmann und Mathias Bröckers in Das 3. Jahrtausend
Swissmedic hat die Anträge der Firma Pfizer AG, bisher mit besonderen Auflagen befristet zugelassene Covid-19-Impfstoffe für fünf Jahre zuzulassen, genehmigt. Der Entscheid stützt sich auf umfangreiche Daten zur Sicherheit, Wirksamkeit und Impfstoffqualität, welche die Firma in Erfüllung der Auflagen nachgereicht hat.
Kennt Swissmedic die «Pfizer Files» nicht welche enthüllt haben, unter welchen undurchsichtigen Manövern das Pharma-Unternehmen die befristete Zulassung erhalten hatte. Mit den «Pfizer Files» hat die Öffentlichkeit Einblick erhalten in Dokumente des Pharma-Unternehmens Pfizer rund um die Entwicklung des Impfstoffs gegen Covid-19 welche für 75 Jahre geheimgehalten werden sollten.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus den «Pfizer Files»: Das Unternehmen wusste, dass die mRNA-Impfstoffe nicht wie versprochen funktionieren. Ebenso, dass sich die Inhaltsstoffe in kurzer Zeit im ganzen Körper verteilen. Meldungen über Herzschädigungen bei Minderjährigen, Todesfälle durch Schlaganfälle und Leberschäden, Blutgerinnsel, Hirnblutungen und eine Reihe weiterer Schäden kurz nach der Spritze: Pfizer hatte Kenntnis davon.
Wie kann eine Impfung, deren Verkaufsversprechen nachweislich falsch waren und unter der inzwischen unzählige Menschen leiden, den endgültigen Segen der zuständigen Schweizer Behörde erhalten?
Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative
„Gerichtliche Kontrolle von Notrecht stärken (Notrechtsinitiative)“
Gerade das aktuelle CS-Debakel und die erneute lockere Anwendung von Notrecht zeigen deutlich auf, wie wichtig eine Kontrolle und gerichtliche Überprüfung von Notrechtsverordnungen sind.
Nach heutiger Rechtslage können einzelne Privatpersonen nur kantonale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechten. Bei nationalen Notverordnungen ist dies nicht möglich, womit stets ein konkreter Einzelfall abgewartet werden muss, um die Rechtmässigkeit bundesrätlichen Notrechts gerichtlich klären zu lassen – wobei auch dann mühsam über mehrere Instanzen prozessiert werden muss. Daraus folgt, dass Grundsatzurteile häufig erst mit zwei Jahren Verspätung ergehen – also dann, wenn allfällige Schäden des Öfteren bereits eingetreten sind! Und weil Notrecht sofort in Kraft tritt und nicht dem Referendum untersteht, kann auch nicht auf die Stimmbürger verwiesen werden, welche sich politisch zur Wehr setzen könnten. Vielmehr sind es in Notrechtszeiten primär die Gerichte, die einen Machtmissbrauch der Regierung wirksam stoppen können. Und genau hier setzt nun die Notrechtsinitiative an: Sie verlangt, dass nationale Notverordnungen und Notverfügungen mit Beschwerde unmittelbar vor Bundesgericht angefochten werden können, wobei das Bundesgericht in aller Regel innert drei Monaten zu entscheiden hat. Eine Standesinitiative aus dem grössten Schweizer Kanton soll dabei den nötigen Druck auf Bundesbern ausüben, damit diese überfällige Änderung endlich vorgenommen wird.
Auch wenn die Initiative kantonal ist, so ist sie vielleicht aktueller denn je. Deshalb unterstützen wir, auch im Sinne und zur Bewahrung unserer direkten Demokratie, diese Notrechts-Initiative aus dem Kanton Zürich und bitten darum auf diese Initiative Aufmerksam zu machen und den den Bogen, falls Ihr dies noch nicht getan habt und in Zürich stimmberechtigt seid zu unterschreiben.